Informationen
Hausbesuche
Neben den Therapien in unserer Praxis bieten wir Ihnen außerdem Hausbesuche in folgenden Einrichtungen an:
- Integrationskindergärten
- Seniorenwohnheimen
- Behindertenwerkstätten und -schulen
- im privaten Umfeld des Patienten
Hierzu ist die Genehmigung ihres Arztes auf der Heilmittelverordnung erforderlich, u.a. im Falle von zwingend medizinischen Gründen, wie Transport- oder Gehunfähigkeit des Patienten.
Heilmittelverordnung
Die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie kann nur nach Ausstellung einer Heilmittelverordnung Ihres Arztes erfolgen. Zu den Ärzten, die eine Verordnung ausstellen können, zählen:
- Kinderärzte
- Neurologen
- HNO-Ärzte
- Phoniater / Pädaudiologen
- Kieferorthopäden / Zahnärzte
- Hausärzte / Internisten
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert. Sofern die Therapie innerhalb dieser Frist nicht begonnen werden kann, benötigen Sie eine neue Verordnung von Ihrem Arzt.
Kostenübernahme
Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und werden in Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt.
Bei gesetzlich Versicherten werden die Behandlungskosten bis zum 18. Lebensjahr komplett übernommen. Ab der Volljährigkeit besteht grundsätzlich eine Zuzahlungspflicht. Diese setzt sich aus 10% des Gesamtrezeptwertes und einer Pauschale von 10 € Rezeptgebühr zusammen. Die Zuzahlungsgebühr errechnet sich somit ganz individuell aus der Art und dem Umfang der abgegebenen logopädischen Leistung. Zuzahlungsbefreiungen sind möglich, wenn Patienten innerhalb eines Kalenderjahres die sogenannte Belastungsgrenze erreicht haben. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Privatpatienten bezahlen die anfallenden logopädischen Kosten grundsätzlich selbst. Da Privatversicherungen individuell ganz unterschiedlich gestaltet sein können, bekommen Sie die Kosten ganz oder teilweise erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherung.
Therapieablauf
Nach Erhalt einer logopädischen Heilmittelverordnung durch Ihren Arzt wird nach individueller Terminvereinbarung (Anmeldungen erfolgen telefonisch oder über das Online-Formular) ein Erstkontakt stattfinden. Hier haben wir die Möglichkeit mit Hilfe einer ausführlichen Anamnese Informationen u.a. über Vorerkrankungen, Entwicklungsphasen, derzeitige Symptomatiken, als auch Wünsche zur Therapie von Ihnen zu erhalten.
Im Anschluss erfolgt eine umfassende Eingangsdiagnostik. Mit standardisierten Tests oder Screenings ist es uns möglich, eine logopädische Diagnose zu stellen und ein für Sie abgestimmtes, individuelles Therapiekonzept zu entwickeln.
Verordnet werden zumeist 10 Therapieeinheiten, welche in der Regel 45 Minuten dauern und 1-2 mal pro Woche stattfinden. Ist das Therapieziel nach einer Heilmittelverordnung erreicht, gilt die Therapie als beendet. Wird durch uns oder in gegenseitiger Absprache eine Therapiefortführung empfohlen, stellt ihr behandelnder Arzt ein Folgerezept aus. Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Patienten und erfolgt häufig über mehrere Monate.